Orderpapiere

Orderpapiere
Ọrderpapiere,
 
Wertpapiere, die zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennen, aber durch Indossament an eine andere Person übertragen werden können (indossable Papiere). Durch Indossament und Übereignung des Papiers wird das in ihm verbriefte Recht übertragen. Orderpapiere kraft Gesetzes (geborene Orderpapiere) sind Wechsel, Scheck, Namensaktie und der Namensanteilschein bei Kapitalanlagegesellschaften. Bei Wechsel und Scheck kann der Aussteller das Indossieren durch negative Orderklausel (»nicht an Order«) verbieten. Der Scheck kann durch die (in der Praxis übliche) Klausel »oder an Überbringer« auch als Inhaberpapier ausgestaltet werden. Die gekorenen Orderpapiere werden durch positive Orderklausel (z. B. »an Herrn X oder dessen Order«) zu Orderpapieren gemacht. Gekorene Orderpapiere sind die handelsrechtlichen Orderpapiere des § 363 HGB: kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente der Verfrachter, Ladescheine der Frachtführer, Lagerscheine der staatlich zur Ausstellung derartiger Urkunden ermächtigten Lagerhalter und Transportversicherungspolicen.
 

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Orderpapiere — sind solche Wertpapiere, die eine namentlich bezeichnete Person als berechtigt ausweisen, das im Papier verbriefte Recht geltend zu machen. Berechtigt ist derjenige, der zuerst namentlich auf der Urkunde bezeichnet ist oder der durch die Order… …   Deutsch Wikipedia

  • Orderpapiere — sind Wertpapiere, die zwar auch, wie die Rektapapiere (s. d.), den Namen eines bestimmten Gläubigers, außerdem aber die Orderklausel enthalten, an Order (s. d.) lauten, z. B. »an N. N. oder an Order«, »an die Order des N. N.«, »an N. N. oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Orderpapiere — Orderpapiere, s.v.w. Indossable Papiere (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • gekorene Orderpapiere — ⇡ Orderpapiere …   Lexikon der Economics

  • gesetzliche Orderpapiere — ⇡ Orderpapiere …   Lexikon der Economics

  • gewillkürte Orderpapiere — ⇡ Orderpapiere …   Lexikon der Economics

  • kaufmännische Orderpapiere — die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten ⇡ Orderpapiere, nämlich: ⇡ Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB), ⇡ kaufmännischer Verpflichtungsschein, ⇡ Konnossement (§§ 642 ff. HGB), Ladeschein (§ 444 HGB) und Transportversicherungspolice (§ 784… …   Lexikon der Economics

  • Orderpapier — Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können. Der Begriffsbestandteil „Order“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand den Auftrag zur Übertragung erteilt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapier — Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Blankoindossament — ist im Wertpapierrecht ein Indossament, das bei Orderpapieren die einfache Übertragung durch Einigung und Übergabe ermöglicht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Form und Wirkung des Blankoindossaments 3 …   Deutsch Wikipedia

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